Wie nutze ich meine Neubauwohnung am besten

Zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe ist der Neubau keinesfalls zur Gänze ausgetrocknet. Die rechnerische Austrocknungszeit für die üblicherweise verwendeten Betonstärken in Wänden und Decken beträgt mindestens 2 ½ Jahre. Bei dieser Berechnung ist jedoch noch zu berücksichtigen, dass durch die Benützung des Wohnhauses dem Bauwerk neuerlich Wasser durch Dampfdiffusion zugeführt wird. Das bedeutet, dass mit einer tatsächlichen Austrocknungszeit von 3 – 4 Jahren gerechnet werden muss.

Heizen und LÜFTEN Sie regelmäßig. Heizen allein ist für die Austrocknung des Bauwerkes zwecklos, wenn die erwärmte feuchte Luft nicht abziehen kann. Öffnen Sie beim Lüften die Fenster weit, damit Zugluft entsteht. In ca. 5 – 10 Minuten, je nach äußeren Windverhältnissen, ist die im Raum befindliche feuchtigkeitsgesättigte Luft durch kühlere Luft von außen ersetzt. Dieser Vorgang sollte mehrmals am Tag erfolgen (möglichst alle 3- 4 Stunden), das nennt man „Stoßlüften“. Lüften durch andauerndes Kippen eines Fensterflügels verbraucht im Winter unnötig Energie. Diese Lüftung sollte nur außerhalb der Heizperiode erfolgen. Um während des Lüftens nicht unnötig Energie zu verbrauchen, sollte vor Öffnen der Fenster (je nach Betriebsart der Heizung) der Raumthermostat zurückgestellt werden, die Heizung abgestellt werden oder die Heizkörperventile gänzlich geschlossen werden.
Nach Beendigung der Lüftung setzen Sie die Wärmequellen wieder in Betrieb. Die sich erwärmende Frischluft zieht sodann Feuchtigkeit aus Decken und Wänden an.

Da wir Klagen von Bewohnern neu bezogener Wohnungen, besonders solcher mit hoher Wärmedämmung und dicht schließenden Fenstern über feuchte Wände in Schlafräume, Küchen und Bädern sowie angelaufene Fensterscheiben kennen, geben wir folgendes zu bedenken:

Warme Luft kann mehr Wasserdampf aufnehmen als kalte Luft. Lüften Sie zu wenig, so gelangt die warme wassergeladene Luft an eine kalte Fensterscheibe oder an eine kalte Außenwand. Dort kühlt sie sich auf eine geringere Temperatur ab und kann nicht mehr so viel Wasser „tragen“! Sie wirft einen Teil des Wassers einfach „ab“, das Wasser kondensiert. Dann haben Sie in Ihrer Wohnung beschlagene Fensterscheiben, feuchte Fließen, Tapeten oder Wände. Das an die Wand abgegebene Wasser verdunstet jedoch nicht, sondern zieht sich in die Wand. Die Wärmedämmung der Wand wird dadurch vermindert, denn die unzähligen kleinen, mit Luft gefüllten Poren sind dann mit Wasser vollgesogen. Wasser leitet Wärme ca. 25- 30 mal schneller ab, als luftgefüllte Poren dies tun. Das bedeutet, da die Wand noch kälter wird, der Kondensniederschlag wird noch stärker.

Nordseitige Räume kühlen im Winter stärker ab als südseitig gelegene, deshalb sollten nordseitig gelegene Räume etwas stärker beheizt werden. Das zeitweise „Mitheizen“ von Schlafräumen durch Öffnen der Schlafzimmertüre vor dem Schlafengehen wirkt sich sehr nachteilig aus. Abgesehen davon, dass sich die Außenwände bei einer zeitweißen Beheizung nie ausreichend erwärmen, bringen sie durch das zeitweise Öffnen der Türe in das unbeheizte Schlafzimmer, warme, mit Feuchtigkeit gesättigte Luft in den Bereich der Außenwände, wo unweigerlich die schon geschilderte Kondensation erfolgt, welche Nährboden für Schimmelbildungen wird.
Wenn sie noch bedenken, dass jeder Mensch, während er schläft bis zu einem Liter Feuchtigkeit pro Nacht verdunsten kann, dann können Sie ermessen, wie stark sich die relative Luftfeuchtigkeit im Schlafraum während der Nacht erhöht.
Schlafen Sie nachts bei geöffnetem Fenster im Winter, so schließen Sie Ihre Schlafzimmertüren. In den angrenzenden Räumen sollte die Temperatur nicht unter 15 – 17 Grad C sinken. Morgens empfiehlt es sich, alle Räume ca. 10 Minuten durchzulüften und nach dem Schließen der Fenster alle Räume möglichst gleichmäßig auf eine Temperatur zwischen 20 – 22 Grad C aufzuwärmen.

Ein Wannenbad von 35 Grad C produziert in einem 25 Grad C warmen Badezimmer 200 g Kondensat. Kochen ohne Deckel auf Gefäßen, Erwärmen von Speisen im Wasserbad, Wäschetrockner – ohne ausgiebiges Lüften – sind sichere Feuchteschädenerzeuger.

Bezüglich des Verbaues oder Verkleidens von Wänden und speziell von Außenwänden können wir nur dringendst empfehlen, diese während der ersten drei Jahre nicht mit Einbauschränken, Holzverkleidungen oder Tapeten zu versehen. Die dahinterliegende Wand kann ansonsten nicht austrocknen und Schimmelbildungen sind unvermeidliche Folgen! Wenn später Verbauungen oder Holzverkleidungen erfolgen sollten, dann sorgen sie für eine ausreichende Hinterlüftung (weisen Sie Ihren Tischler oder sonstigen Lieferfirmen an, einen Mindestabstand von 5 cm von Wänden und Decken einzuhalten). Auch im Sockelbereich sollten große Schlitze eine Luftzirkulation gewährleisten, seitliche und oben Passleisten wären besser zu vermeiden, wenn, so müssten diese ebenfalls mit ausreichend großen Schlitzen versehen werden. Auch Polstermöbel sollen nicht direkt an Wände abgestellt werden, ein Abstand von mindestens 5 cm sollte eingehalten werden um Schimmelbildung zu vermeiden.

Verwenden Sie statt der üblichen „Einbaukamiese mit raumseitiger Blende“ besser Vorhangstangen. Die Vorhänge sollten nicht von der Decke bis zum Fußboden reichen, da sonst ein Stau der von den Heizkörpern aufsteigenden Warmluft hinter den Vorhängen entsteht.
Verwenden sie möglichst luftdurchlässige Vorhangstoffe.

Das Tapezieren der Wohnung sollte frühestens nach Ablauf der dreijährigen Haftzeit erfolgen. Abgesehen von der ansonsten behinderten Austrocknung können in Neubauten Rissbildungen entstehen. Bei erforderlichen Ausbesserungsarbeiten kann die Tapete beschädigt werden, ein Ersatz hiefür ist jedoch nicht möglich, da die Haftung der Professionisten sich nur auf die Normausführung erstreckt.

Nach Übernahme der Wohnung dürfen Änderungen von elektrischen Leitungen, Sanitär- und Heizungsinstallation nur von den an der Baustelle beschäftigt gewesenen Firmen durchgeführt werden, andernfalls kann die Herstellerfirma die Haftung ablehnen, woraus sich unter Umständen schwerwiegende Folgen ergeben könnten.

Es ist ein Unglaube, anzunehmen, man könne in einer Wohnung, wofür man sicher viel Geld zu bezahlen hat, tun was man wolle. Auch eine Wohnung unterliegt bauphysikalischen Gesetzen, werden diese nicht beachtet, kommt es unweigerlich früher oder später zu Schäden.


Unter Anwendungen unserer Tipps wünschen wir Ihnen ein angenehmes Wohnen